Der umstrittene Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), dessen Novellierung der Zustimmung aller 16 Landesparlamente bedurft hätte, ist im Landtag von Nordrhein-Westfalen, dem letzten der zuzustimmen hatte, doch noch gestoppt worden. Nachdem am Dienstag, dem 14. Dezember außer der Linkspartei auch CDU und FDP ihre Ablehnung der umstrittenen Novelle angekündigt hatten, haben am Mittwochvormittag – einen Tag vor der Abstimmung im Landtag – auch die Koalitionspartner der Minderheitsregierung, SPD und GRÜNE, ihre Ablehnung des JMStV erklärt.
In einer direkten Reaktion darauf erklärte kurz danach Chris­t­ian von Boet­ticher, Fraktionsvorsitzender der regierenden CDU in Schleswig-Holstein, eine Nichtzustimmung seines Landes durch Nichtbefassung. Auf seiner Facebook-Seite las sich das folgendermaßen: 
:„Nein, wir haben ger­ade beschlossen, den Tage­sor­dnungspunkt abzuset­zen und somit eben­falls nicht zuzus­tim­men! Frohe Weihnachten!“
Mit diesen Entscheidungen aus Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein kann der Staatsvertrag nicht wie geplant am 01. Januar 2011 in Kraft treten und muss neu verhandelt werden.
Die Jugendorganisationen von CDU, SPD und FPD in Nordrhein-Westfalen hatten zuvor gemeinsam dazu aufgerufen, den JMStV abzulehnen, die Grüne Jugend und die Linksjugend 'solid hatten das in eigenen Erklärungen getan.
Manches an der Kritik an der Neufassung des JMStV gilt auch für die derzeit gültige Fassung des Staatsvertrages, der unter dem Einfluss des Amoklaufs von Erfurt zustande gekommen war, so wie die Novelle, die nach dem Amoklauf in Winnenden auf den Weg gebracht wurde. Politiker suchten nach Wegen, nach den Amokläufen noch mehr für den Jugendschutz zu tun.
Die Kritik am JMStV hatte sich, ursprünglich ausgehend vor allem vom netzpolitischen Arbeitskreis "AK Zensur" aber aufgenommen von Netzpolitikern aller Parteien, auf folgende Punkte konzentriert: 
* Der Staatsvertrag behandelt das Internet als eine weitere Art von Rundfunk, was der Realität nicht gerecht wird. Sendezeiten für das Internet, die auch der bisherige JMStV vorsah, liessen sich nicht umsetzen.
* Nationales Recht kann nicht das alles im Internet von Kindern fernhalten wollen, was den nationalen Regelungen nicht entspricht. Internationale Webseiten wie Wikipedia, Facebook und YouTube sind längst Teil des täglichen Lebens vieler Jugendlicher. 
* Die Regelungen zur Alterskennzeichnung von Webseiten würden für viele private und kleinere Anbieter von Internetseiten einen riesigen Aufwand bedeuten. Einen eigenen Jugendschutzbeauftragten einstellen, Alterskennzeichnungen durch externe Dienstleister prüfen und verwalten lassen, all das kostet mehr Geld als viele kleine Anbieter leisten können. 
* Wer seine Seite selbst einstuft, dabei aber daneben greift, würde sich der Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung aussetzen. Sorgen hatten zumal die Anbieter von meist kostenlosen Internetseiten auf denen Besucher sich beteiligen können, etwa Foren und Blogs. Manche Internetrechtler hatten vor neuen Abmahnwellen gewarnt, manche hatten die Abschaltung ihrer Internetseite zum neuen Jahr bereits angekündigt, um dem zu entgehen, oder das bereits vorgezogen.
Einige dieser Punkte hatten mehrere Bundesländer in eigenen Protokollerklärungen zum JMStV bereits aufgegriffen: 
:„Das Land Baden-Württemberg, die Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Hessen, das Saarland, das Land Sachsen und das Land Schleswig-Holstein unterstreichen, dass die technische Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen nicht dazu führen darf, dass anderweitige Schutzvorkehrungen verpflichtend vorgeschrieben werden.“
:„Das Land Baden-Württemberg, die Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Hessen, das Saarland, das Land Sachsen und das Land Schleswig-Holstein stellen fest, dass die Kontrollpflichten von Anbietern für fremde Inhalte, auch im Rahmen von Foren und Blogs, durch diesen Staatsvertrag nicht erweitert werden.“
:„Das Land Baden-Württemberg stellt fest: Zu hohe und unklare rechtliche Anforderungen können dabei insbesondere auf private und nicht gewerbliche Anbieter von Medieninhalten eine abschreckende Wirkung entfalten. Dies birgt die Gefahr, dass diese aus Sorge vor unübersehbaren rechtlichen Konsequenzen auf die Nutzung des Internets als Verbreitungsweg ihrer Medienangebote verzichten. (...) Schutzmaßnahmen wie Sendezeitbegrenzungen oder die Kennzeichnung von Produkten mit Altersbeschränkungen haben sich dabei für die klassischen Verbreitungswege (Rundfunk, Vertrieb von Ton- und Datenträgern) bewährt. Aufgrund der unterschiedlichen Verbreitungswege und der hohen Zahl nicht gewerblicher Anbieter im Internet lassen sich mit diesen Mechanismen aber nicht ohne weiteres sämtliche Besonderheiten der Medienverbreitung über das Internet abbilden.“
Nun bleibt die Kritik, dieser Entwurf des Jugendmedienstaatsvertrags aber ist vom Tisch.